› Bei der optischen Alarmverifikation werden, wie es der Name bereits sagt, optische Prüfmaßnahmen verwendet. Diese bestehen in der Regel aus Überwachungsanlagen in Form von Kameras. Wird ein Alarm ausgelöst, kann der Sachverhalt von der zuständigen Stelle aus über die vor Ort installierten Überwachungskameras geprüft und dementsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
› Die häufig in Kombination mit der optischen Variante auftretende akustische Alarmverifikation kommt in der Regel nie als alleinige Maßnahme zum Einsatz. Da hier lediglich mittels akustischer Geräte in das Objekt hineingehört wird, ist eine Beurteilung über die Dringlichkeit anhand dieser Methode nur schwer zu treffen.
› Mit der telefonischen Alarmverifikation kann eine gezielte Abfrage über die alarmauslösende Situation vor Ort erfolgen. Hier wird mittels eines Telefonanrufs geprüft, ob der Alarm fehlerhaft ausgelöst oder bewusst getätigt wurde. Hierfür werden in der Regel eindeutige Legitimationsmaßnahmen in Form von Codewörtern für den Fall eines Überfalls o.ä. festgelegt.
› Bei der sequenziellen Alarmverifikation erfolgt die Abfrage mit der nacheinander folgenden Auslösung unterschiedlicher Alarmarten. So kann die Folge an Alarmen ebenfalls zur Verifikation genutzt werden, wenn beispielsweise ein Einbrecher nach dem Auslösen des Glasbruchmelders eine Lichtschranke passiert. Je nach Reihenfolge und Anzahl der ausgelösten Elemente kann eingeschätzt werden, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht.