Die Überfallmeldeanlage ÜMA zählt zu den sog. Gefahrenmeldeanlagen. Sie leitet einen Hilferuf von Personen bei einem Überfall an eine vorab definierte Meldestelle weiter. Diese liegt in der Regel bei Wachdiensten oder der Polizei. Der vom Opfer manuell ausgelöste Alarm informiert die Sicherheitskräfte, welche schnell reagieren können, ohne dass der Täter etwas davon mitbekommt.
Als eine von der Berufsgenossenschaft gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung für Kreditinstitute ist die Überfallmeldeanlage verpflichtend einzubauen. Heutzutage wird eine ÜMA in der Regel in Kombination mit einer Einbruchmeldeanlage verbaut, um den Sicherheitsstandard weiter anzuheben.